Gemischter Satz
Gemischter Satz steht für Landwein oder Qualitätswein aus mindestens zwei Rebsorten, die gemeinsam vergoren werden. Der Begriff „Gemischter Satz“ leitet sich dabei aus der gemischten Auspflanzvariante der unterschiedlichen Rebsorten ab, deren Anbau in einer Einzellage stattfindet. Im Gegensatz zur Cuvée werden hier mehrere Rebsorten auch zusammen angebaut und nach der gemeinsamen Lese auch gemeinsam zu Traubenmost gekeltert und vergoren.