Allgemeine Geschäfsbedingungen

E-Quadrat Communications Handelsgesellschaft m.b.H.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch die E-Quadrat Communications Handelsgesellschaft m.b.H. (E-Quadrat) mit dem Firmensitz und der Geschäftsadresse in 1010 Wien, Rathausstrasse 19.
1.2 Abweichende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn E-Quadrat Ihnen schriftlich und firmenmäßig gefertigt zustimmt.
1.3 Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.

2. Preise

2.1 Die Preise gelten ab Lager von E-Quadrat ohne Abzug. Alle durch den Versand entstehenden Spesen, einschließlich allfälliger Ein- bzw. Ausfuhrabgaben, trägt der Käufer.
Die tatsächlich anfallenden Zustellkosten werden nach korrekter Auswahl im Warenkorb angezeigt und dem Käufer in Rechnung gestellt. Die genannten Beträge können von E-Quadrat für zukünftige Verträge jederzeit einseitig geändert werden.
2.2 Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten etc angegebenen Preise sind - soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben ist - stets freibleibend. Für Nachbestellungen sind die Preise unverbindlich.
2.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so ist E-Quadrat berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
2.4 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 2.3 nicht.

3. Zahlung und Anzahlungen

3.1 Der Kaufpreis ist spätestens bei Lieferung der Ware fällig. Dies gilt auch für Teillieferungen, bei denen der Kaufpreis für die jeweils gelieferten Teilmengen zu bezahlen ist.
Ist Lieferung mit Zustellung vereinbart, so werden diese und eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet. Das Entgelt dafür wird bei Lieferung der Ware fällig. Sofern der verrechnete Preis nicht bei Lieferung voll bezahlt wird, ist der Überbringer der Waren berechtigt, diese auf Kosten des Käufers wieder mitzunehmen. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Bei Geschäften mit Verbrauchern kann dieser seine Zahlung dann verweigern, wenn E-Quadrat die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht hat oder die Erbringung durch deren schlechte Vermögensverhältnisse, die dem Verbraucher zur Zeit der Vertragsschließung weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bietet E-Quadrat eine angemessene Sicherstellung an, so entfällt dieses Recht, die Zahlung zu verweigern.
3.2 E-Quadrat behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren vor.
3.3 Bei Erteilung eines Auftrages ist eine Anzahlung von 25 % des Auftragswertes zu leisten. Die Anzahlung ist binnen 14 Tagen zu bezahlen.
3.4 Zahlungen an das Personal von E-Quadrat werden nur anerkannt, wenn diese mit einer Kassaquittung bestätigt werden.
3.5 Ist der Käufer mit der Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann E-Quadrat:
  • die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,
  • eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
  • den ganzen oder noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen (Terminsverlust); dies gilt auch bei Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Verbraucher unter der Voraussetzung, dass E-Quadrat ihre Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens 6 Wochen fällig ist sowie E-Quadrat den Verbraucher unter Androhung des Terminsverlustes und Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt hat,
  • Verzugszinsen von 6% über dem Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank, mindestens 10% pro Jahr, plus Umsatzsteuer verrechnen und
  • bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten sowie
  • vom Käufer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, begehren, wobei der Käufer sich insbesondere verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute ergeben. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkosten seitens E-Quadrat anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
3.6 Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt. Bei Bezahlung mit Gutscheinen kann für allfällige Restbeträge keine Gutschrift ausgestellt werden. Die Einlösefrist von Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. richtet sich nach dem an den Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. angegebenen Datum.
3.7 Rabatte und Skonti gelten nicht für Subskriptionen, Fine Wine-Produkte, Gewinnspiele jeder Art oder bereits reduzierte Waren. Rabatte, Skonti sowie Aktionsangebote sind nur bei der Abnahme von üblichen Haushaltsmengen anwendbar.
3.8 Bei Verzug mit der Zahlung von Rechnungen bis zu einem Betrag von EUR 365,- wird an den Käufer ein Mahnschreiben zur Zahlung des ausständigen Kaufpreises und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Kaufpreises, mindestens jedoch EUR 7,30 gerichtet. Bezahlt der Käufer diesen Betrag bis zu dem im Mahnschreiben genannten Termin nicht, ist E-Quadrat berechtigt, unverzüglich eine Mahnklage einzubringen.
3.9 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten Punkt 3.4 und Punkt 3.5 letzter Aufzählungspunkt nicht.

4. Gefahrenübergang

4.1 Bei Zustellung der Ware durch E-Quadrat erfolgt die Übergabe an dem für die Ladebordwand oder den Kran eines Lkw erreichbaren Punkt und gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe an den Kunden oder dessen Vertreter über.

5. Rückgabe der Ware

5.1 E-Quadrat ist bis auf Widerruf bereit, bei ihr gekaufte Waren gegen Erstattung des vollen Kaufpreises unter folgenden Voraussetzungen zurückzunehmen: Die Rückgabe muss innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum originalverpackt, unbeschädigt und unter Vorlage der Originalrechnung erfolgen. Gekennzeichnete Aktionsangebote werden ausschließlich in der gekauften Gesamtmenge zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt zu dem zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs gültigen Preis. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt in Form einer Gutschrift. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Bestellwaren, Ausstellungsartikel, Fundgrubenartikel, Restposten und Teilmengen aus Verpackungseinheiten, Teilmengen aus Sets.
5.2 Ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat er seine Bestellung über den Internet-Onlineshop aufgegeben, so kann er gemäß §§ 5e - 5h KSchG und in Abweichung von Punkt 5.1 innerhalb von sieben Tagen ab Lieferung schriftlich oder durch Rücksendung der Ware vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf keiner Begründung, sondern muss nur fristgerecht abgesendet werden. Der Käufer erhält gegen Rücksendung der Ware den bereits bezahlten Kaufpreis zurückerstattet, hat jedoch die Kosten der Rücksendung zu tragen.

6. Bestellungen, Lieferfrist, Lieferhindernisse, Rücktritt vom Vertrag

6.1 E-Quadrat nimmt Aufträge über den Internet-Onlineshop entgegen. Bei Auftragserteilung hat der Kunde einen gewünschten Liefertermin sowie einen Ersatztermin zu nennen. Der Kunde ist verpflichtet, zu diesen Terminen die ordnungsgemäße Übernahme der bestellten Ware sicherzustellen.
6.2 Die Lieferung erfolgt durch E-Quadrat oder einen beauftragten Spediteur zu geschäftsüblichen Zeiten. Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist E-Quadrat berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie zB. frustrierte Transportkosten, zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn E-Quadrat ihre Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt.
6.3 Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. E-Quadrat behält sich vor, bei Überzeichnung eines Produktes den Bestellern auch geringere Mengen zuzuteilen. Bei bei Nichtverfügbarkeit eines Jahrgangs kann auf andere Jahrgänge zurückgegriffen werden. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch von E-Quadrat nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht bzw. verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer dieser Hindernisse. Zu den von E-Quadrat nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere: Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder Vormaterialien von Dritten, bei Subskriptionen die verspätete Freigabe der Waren durch den Lieferanten von E-Quadrat, Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten von E-Quadrat), Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks sowie alle Fälle höherer Gewalt. Bei Geschäften mit Verbrauchern sind nur sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, zulässig. Dies gilt insbesondere für zumutbare Lieferüberschreitungen und dergleichen.
6.4 E-Quadrat ist in den in Punkt 6.3 genannten Fällen berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist dagegen ein von E-Quadrat zu vertretender Lieferverzug trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen.
6.5 Bei teilbaren Leistungen hat der Kunde kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den Käufer verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw wenn die restlichen Teile rechtzeitig nachgeliefert werden können, ist der Kunde nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.
6.6 Erklärt der Kunde ungerechtfertigt, am Vertrag nicht festhalten zu wollen ("Storno"), und stimmt E-Quadrat dem schriftlich zu, so hat E-Quadrat bei Lagerware Anspruch auf 15% des Kaufpreises als pauschalierter Mindestschadenersatz ("Stornogebühr"). Bei Bestellware ist eine derartige Vertragsauflösung grundsätzlich ausgeschlossen.
6.7 Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen grundsätzlich der Schriftform. E-Quadrat behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen, die dann aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch E-Quadrat wirksam werden.
6.8 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt abweichend von den Punkten 6.3 und 6.4, dass der Käufer nach Überschreitung der angegebenen Ausliefertermine unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten kann.
6.9 Für Online-Gutscheine gelten zusätzlich die im Internet genannten Bedingungen.

7. Gewährleistung

7.1 Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, oder Erklärungen der Angestellten von E-Quadrat sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich erfolgen. Diese Klausel gilt nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.
7.2 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel E-Quadrat unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Vorlage der angebrochenen Ware und Originalrechnung. Diese Klausel gilt nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.
7.3 Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Fakturenwert der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.
7.4 E-Quadrat erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb einer angemessenen Frist. Diese Klausel gilt nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.
7.5 Handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Design stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.
7.6 E-Quadrat haftet nicht für geschmackliche, farbliche, materialmäßige und mustermäßige Übereinstimmung oder sonstige Übereinstimmungsmerkmale von nachbestellter Ware. Entsprechendes gilt für nach Muster bestellter Ware, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen und technischen Grenzen hält.
7.7 Nach Verkostung, Konsumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Diese Klausel gilt nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.
7.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Pkt. 4.
7.9 Nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Kunden (Pkt 4) stellt insbesondere Glasbruch keinen Grund für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden dar.
7.10 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt an Stelle der Punkte 7.1 bis 7.4, dass der Kunde im Falle eines Mangels nach seiner Wahl Verbesserung, Austausch der Sache, angemessene Preisminderung oder Wandlung verlangen kann.

8. Haftung für Schadenersatz

8.1 E-Quadrat haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an der Person.
8.2 Die Haftung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit 10% des Warenwertes begrenzt. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ist ausgeschlossen.
8.3 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 8.2 nicht.

9. Jugendschutz

9.1 Die Abgabe und die Zustellung von Wein und Spirituosen kann nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Im Fall der berechtigten Verweigerung der Übergabe ist der Kunde zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet (zB. Kosten der Zustellung).

10. EDV Verarbeitung und Kundendaten

10.1 Der Käufer stimmt zu, dass die im Kaufvertrag angeführten und bei der Registrierung bekannt gegebenen Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kundenpflege verwendet.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt unverändert bestehen.
11.2 Erfüllungsort dieses Vertrages ist sowohl für E-Quadrat als auch den Käufer Wien.
11.3 Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.
11.4 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.5 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 11.3 nicht. Punkt 11.4 gilt mit der Einschränkung, dass unter den Bedingungen des Art 5 des Europäischen Vertragsstatutübereinkommens besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht vorgehen können.

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